Allgemeine Geschäftsbedingungen von light-motion Feuerartistik
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen auch als PDF zur Verfügung.
1. Allgemeines
1.1.) Light-motion Feuerartitstik wird durch gé Richter, im folgenen light-motion genannt, vertreten.
1.2.) Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen zwischen light-motion und dem Auftraggeber ausschliesslich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
2. Internetauftritt
2.1.) Nutzerdaten der Besucher von www.light-motion.net werden zum Zwecke der Statistik gespeichert, aber nicht an Dritte weitergegeben.
2.2.) Für Inhalte, die durch Aussenstehenede eingebracht werden, haftet der jeweilige Autor.
2.3.) Light-motion behält sich vor, Inhalte zu entfernen, die rechtwiedrig, anstössig oder einfach nur sinnlos sind, oder die ohne gültige email-Adresse eingebracht wurden.
2.4.) Die unerlaubte Nutzung von Bildern, Videos und andere Medien, die auf www.light-motion.net bereitgestellt werden, ist untersagt.
3. Auftritte und Buchungen
3.1.) Vereinbarte Auftritte können nur bis zu einer Woche vor Beginn der Leistung abgesagt werden.
3.2.) Bei einer kurzfristigen Absage hat der Auftraggeber mindestens die Hälfte der Gage, bzw. des Honorars und die vollen Aufwendungen für verbrauchte Materialien, sowie für angefallene Fahrten und Unterkunft zu begleichen.
3.3.) Bei Nichtzustandekommen der Leistung durch Versäumnis des Zustandebringens der Vorraussetzungen seitens des Auftraggebers hat der Auftraggeber mindestens die Hälfte der Gage, bzw. des Honorars und die vollen Aufwendungen für verbrauchte Materialien, sowie für angefallene Fahrten und Unterkunft zu begleichen.
3.3.1.) Die Vorraussetzungen für eine Leistung hat der Auftraggeber dem Technical-Rider zu entnehmen, der von light-motion im Vorfeld übermittelt wurde.
3.3.2.) Dies umfasst insbesondere:
- die Anmeldungen bei den Behörden (z. B. Ordnungsamt, Gema)
- die Abklärung der sicheren Eignung der Spielstätte
- Bereitstellung der Technik
- Beeinflussung der Lichtverhältnise soweit möglich
3.4.) Falls nicht anders vereinbart werden Fahrtkosten mit 0,25€ pro gefahrenen Kliometer ab Frankfurt am Main berechnet.
3.5.) Alle vereinbarten Vergütungen sind spätestens 2 Wochen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen.
3.6.) Der Auftraggeber gewährt light-motion die Nutzung von Bildern, Videos und anderen Medien, die im Rahmen des Auftritts entstanden sind. Die Ansprüche des Urhebers oder anderer Rechtinhaber sind gesonders zu behandeln.
4. Schlussbestimmungen
4.1.) Gerichtsstand ist Frankfurt am Main
4.2.) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland